Gemeinsam mehr erreichen – gemeinsam sind wir stark!

VolksentscheidVolksentscheid zur Änderung der Bayerischen Verfassung am 15. September 2013 – Förderung des Ehrenamts soll Staatsziel werden. Bei der Landtagswahl am 15. September 2013 entscheiden die Wählerinnen und Wähler nicht nur über die zukünftige  Zusammensetzung des bayerischen Parlaments, sondern – per Volksentscheid – auch über fünf neue Staatsziele, die künftig Verfassungsrang erhalten sollen.
So will unter anderem eine Initiative, bestehend aus Mitgliedern fast aller Fraktionen des Bayerischen Landtags, erreichen, dass in Artikel 121 der Verfassung des Freistaats Bayern die Förderung des Ehrenamts als Staatsaufgabe aufgenommen wird.
Hinzugefügt werden soll folgender Satz:

„Staat und Gemeinden fördern den
ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl.“

Demografischer Wandel, Globalisierung, Migration und eine sich zunehmend verändernde
Familienstruktur werden in der Begründung als Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels angeführt, der gemeinsamer beherzten Bemühungen von Staat und Gesellschaft bedarf.
In einer aktiven Bürgergesellschaft gestalten die Menschen durch ihr freiwilliges bürgerschaftliches Engagement das Gemeinwesen nach Kräften mit und bereichern es. Dadurch tragen sie zu einer menschlichen und solidarischen Gesellschaft bei und festigen das demokratische Gemeinwesen.

Aus diesem Grund soll die ausdrückliche Regelung zur Förderung des Ehrenamts in die Verfassung des Freistaates Bayern aufgenommen werden. Der Antrag kam auf Initiative der Freien Wähler zustande und wurde am 10. Dezember 2012 in den Landtag eingebracht. Er wurde unterstützt durch die Fraktionen der CSU, SPD und der FDP.

Aus Sicht des LFV Bayern ist es durchaus wünschenswert, richtig und von Bedeutung, die Förderung des Ehrenamts in die Verfassung des Freistaats Bayern aufzunehmen. Das Engagement in den Freiwilligen Feuerwehren ist ein besonderes Ehrenamt mit der hoheitlichen Aufgabe der Gefahrenabwehr. Dieses sicherheitsrelevante Ehrenamt muss noch stärker gefördert werden, nicht zuletzt auch deshalb, um weiter Jugendliche, Männer und Frauen, egal welcher Altersgruppe zu motivieren und zum Mitmachen zu bewegen. Nur so werden wir vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung auch in Zukunft in Bayern das weltweit am engsten geflochtene Sicherheitsnetz vorhalten können.

Wir bitten daher alle stimmberechtigten Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, der Aufnahme der Ehrenamtsförderung in die Bayerische Verfassung beim Volksentscheid am 15. September 2013 zuzustimmen.

Gez: Uwe Peetz, Geschäftsführer LFV Bayern

Weitere Information zum Volksentscheid:
Volksentscheid 2 am 15.09.2013 …
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Ehrenamt zahlt sich aus …