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VolksentscheidVolksentscheid zur Änderung der Bayerischen Verfassung am 15. September 2013 – Förderung des Ehrenamts soll Staatsziel werden. Bei der Landtagswahl am 15. September 2013 entscheiden die Wählerinnen und Wähler nicht nur über die zukünftige  Zusammensetzung des bayerischen Parlaments, sondern – per Volksentscheid – auch über fünf neue Staatsziele, die künftig Verfassungsrang erhalten sollen.
So will unter anderem eine Initiative, bestehend aus Mitgliedern fast aller Fraktionen des Bayerischen Landtags, erreichen, dass in Artikel 121 der Verfassung des Freistaats Bayern die Förderung des Ehrenamts als Staatsaufgabe aufgenommen wird.
Hinzugefügt werden soll folgender Satz:

„Staat und Gemeinden fördern den
ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl.“

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