An dieser Stelle haben wir nur die uns bekanntgewordenen Fakten aneinandergereiht. Gespräche im Vorfeld haben zu diesem Thema weder mit den Kommandanten noch mit den Vorstandsmitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Reichertshausen stattgefunden.
Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2010:
Mitteilungen und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderates
Gemeinderätin Gertrud Oberhauser teilte mit, dass das „Bildungswerk für Kommunalpolitik“ ab und zu auch in der Gemeinde Reichertshausen Fortbildungen für Gemeinderäte anbieten würde. Ihrer Auffassung nach wäre hierzu der Schulungsraum im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Reichertshausen geeignet. 1. Bürgermeister Heinrich teilte hierzu mit, dass sich das Bildungswerk in der Gemeinde vorstellen sollte, damit eine entsprechende Beurteilung erfolgen kann. Wenn diese Unterlagen vorgelegt werden, wird man die Sachlage prüfen und dem Gemeinderat dann auf der nächsten Sitzung das Ergebnis bekanntgeben.
Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 10.02.2010:
Antrag vom Bildungswerk für Kommunalpolitik Bayern e. V. auf Überlassung des Schulungsraumes im Feuerwehrgerätehaus Reichertshausen für Fortbildungsveranstaltungen
1. Bürgermeister Heinrich gab dem Gemeinderat bekannt, dass das Bildungswerk für Kommunalpolitik Bayern e. V. die Nutzung des Schulungsraumes im Feuerwehrgerätehaus Reichertshausen für eine Fortbildungsveranstaltung beantragt hat. Wie Herr Heinrich weiter ausführte, handelt es sich bei diesem Bildungswerk um eine Einrichtung des Bayerischen Landesverbandes der Freien Wähler. In der Vergangenheit hat es diesbezüglich z. B. von der CSU-nahen Hanns Seidel Stiftung bereits Anfragen gegeben, welche aber bislang stets abgelehnt wurden. Ungeachtet des bisherigen Vorgehens beharrten die Freien Wähler aber auf ihren Antrag. In Zusammenhang mit der Anfrage des Bildungswerkes für Kommunalpolitik wurde deshalb als erstes die Vereinbarkeit mit der Nutzungssatzung für gemeindliche Liegenschaften überprüft. Grundsätzlich wäre demzufolge eine Nutzung für reine Fortbildungsveranstaltungen möglich, soweit sie keine politischen Willensbildungen zur Folge haben. Wie die Freien Wähler betonen, sei dies nicht der Fall. Eine Freigabe wäre deshalb grundsätzlich möglich. Sie hat aber dann zur Folge, dass künftig die Räumlichkeiten der gemeindlichen Liegenschaften für Veranstaltungen auch für alle anderen Parteien (z. B. für die CSU-nahe Hanns Seidel Stiftung oder die Friedrich-Ebert-Stiftung der SPD, etc.) zur Verfügung stehen müssen. Des Weiteren – so 1. Bürgermeister Heinrich – muss die Gemeinde für solch eine Nutzung eine Gebühr erheben. Eine von der Verwaltungskämmerin Frau Schlund durchgeführte Berechnung hat ergeben, dass dies z. B. beim Schulungsraum im Feuerwehrgerätehaus in Reichertshausen inkl. der anzusetzenden anteiligen Abschreibung und Verzinsung sowie Reinigung, Heizung, Strom und dgl. ca. 130,– € pro Tag ausmacht. Gemeinderätin Knoll wandte hierzu ein, dass andere Gemeinden ihre Räume kostenlos bereitstellen. Weshalb – so 1. Bürgermeister Heinrich – soll der Gemeindebürger mit seinen Steuern die entsprechenden Kosten für Dritte, d. h. Fremde übernehmen. Gemeinderätin Stocker regte an, für solche Veranstaltungen doch das Pfarrheim zu nutzen. Sie erinnerte Frau Gertrud Oberhauser an deren Worte, die sie erst vor kurzem im Gemeinderat vortrug. Demzufolge bemängelte Frau Oberhauser, dass man mit den gemeindlichen Kulturveranstaltungen in der Bücherei der Kirchenverwaltung vor Ort schaden würde. Mit dem Pfarrheim steht nämlich ein geeigneter Veranstaltungsort zur Verfügung. Unabhängig davon betonte sie damals auch, dass man den Wirten nicht die Butter vom Brot nehmen sollte. Im Gasthaus Fuchs z. B. stünden mit dem kleinen bzw. großen Saal geeignete Schulungsmöglichkeiten zur Verfügung. 1. Bürgermeister Heinrich plädierte ebenfalls dafür, die örtlichen Gasthäuser zu nutzen, zumal es hier bei den Räumlichkeiten nicht so sehr auf die Akustik wie z. B. bei musikalischen Kulturveranstaltungen ankommt und die Gastronomie in der jetzigen Zeit ohnehin mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat.
Gemeinderat Finkenzeller war dennoch der Meinung, dass aufgrund der vorhandenen Technik in dem betreffenden Schulungsraum dieser für die vorgesehenen Seminare sicherlich geeignet ist und deshalb auch zur Verfügung gestellt werden sollte. Eine Nutzungspauschale sollte aber auf alle Fälle erhoben werden. Gemeinderat Moll vertrat die Auffassung, dass bei der Nutzungsgebühr keine Ausschreibung und Verzinsung verlangt werden sollte. Gemeinderat König sprach sich entschieden gegen eine Nutzung gemeindlicher Räume seitens aller Parteien aus. Nach Auffassung von Gemeinderätin Oberhauser bieten solche Veranstaltungen Profilierungsmöglichkeiten für die Gemeinde, wenn z. B. andere Gemeinderäte nach Reichertshausen kommen.
2. Bürgermeister Franz Lechner merkte zur Diskussion an, dass das Ehrenamt stets gelobt wird. Hier würde nun für das Ehrenamt eine Fortbildung angeboten. Die ehrenamtlich Tätigen müssten aber in Räumlichkeiten, bei deren Erstellung sie teilweise als Ehrenamtliche mitgewirkt haben, Nutzungsentgelte zahlen, in welcher auch Abschreibung und Verzinsung enthalten sind. Dies ist für ihn nicht nachvollziehbar.
Unabhängig von dieser Diskussion machte 1. Bürgermeister Heinrich noch auf das Problem aufmerksam, dass es sich bei der Bereitstellung der Räumlichkeiten und der dazugehörigen Bewirtung (z.B. Kaffee, Getränke, etc.) z. B. durch die Feuerwehr um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, durch den unter Umständen die Gemeinnützigkeit des jeweiligen Vereins gefährdet wird. Wie allgemein bekannt ist, gelten für eine diesbezügliche Anerkennung strenge Regeln und Auflagen. Um sich keinerlei Gefährdung auszusetzen, wurde dem Verein „Feuerwehr Reichertshausen e.V.“ geraten, sich diesbezüglich nochmals genauestens kundig zu machen.
Nach einer weiteren sehr ausführlichen Diskussion beschloss der Gemeinderat schließlich mehrheitlich mit 4 Gegenstimmen, dass Räumlichkeiten in gemeindlichen Liegenschaften, welche zur Abhaltung von unpolitischen Seminaren geeignet sind, künftig grundsätzlich für entsprechende Fortbildungsveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Abstimmungsergebnis: 9 : 4
(Gegenstimmen: Gerhard Bischoff, Reinhard Heinrich, Klaus König, Albert Schnell)
Für diesbezügliche Veranstaltungen, die nur zu Zeiten durchgeführt werden dürfen, wo der jeweilige Verein die Räume nicht selbst zu Eigenzwecken benötigt, ist ein Unkostenbeitrag in Höhe der tatsächlichen Betriebskosten (Heizung, Strom, Reinigung, etc.), allerdings ohne Abschreibung und Verzinsung des jeweiligen Gebäudes zu erheben.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Zeitungsartikel im Donaukurier vom 12.02.2010
„Fortbildungen“ in Gemeinderäumen
Reichertshausen (hsg) Künftig besteht die Möglichkeit, Räume in gemeindlichen Liegenschaften temporär für Fortbildungsveranstaltungen zu nutzen – wenn eine Abstimmung mit den eigentlichen Betreibern der Räumlichkeiten erfolgt ist.
Dies beschloss der Reichertshausener Gemeinderat nach ausführlicher Diskussion. Vorausgegangen war eine Anfrage seitens der Gemeinderätin Gertrud Oberhauser (FW), die den Schulungsraum im Gerätehaus der Feuerwehr für das „Bildungswerk der Kommunalpolitik“ zu Fortbildungszwecken nutzen wollte. Die Diskussion entzündete sich zunächst darüber, inwieweit gemeindliche Räume überhaupt für politisch orientierte Institutionen zur Verfügung stehen sollten. So schlug Elisabeth Stocker (CSU) vor, dafür doch „das Pfarrheim oder die örtliche Gastronomie“ zu nutzen. Bürgermeister Reinhard Heinrich betonte, dass eine eventuelle Zustimmung dann aber auch für alle gelten müsse, also auch beispielsweise für die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung oder die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD). Auch er plädierte nachdrücklich dafür, die örtlichen Gasthäuser zu nutzen, die jede Gemeinde brauche, und die ohnehin mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hätten.
Im Übrigen sei die Gemeindeverwaltung verpflichtet, eine Nutzungsgebühr zu verlangen, erklärte er, und präsentierte eine von Gemeindekämmerin Ulrike Schlund vorbereitete Kostenaufstellung, die ein Tagesentgelt von 130 Euro ergab. Das erschien nicht nur Gemeinderat Konrad Moll (UWG) als zu hoch, insbesondere, da die Aufstellung Abschreibung und Verzinsung enthalte, was aber, so Heinrich, „verwaltungstechnisch korrekt“ sei.
Gemeinderat Klaus König (CSU) sprach sich entschieden gegen eine Nutzung gemeindlicher Räume seitens jedweder Partei aus, seine Recherchen im Internet hätten ergeben, dass hinter dem „Bildungswerk der Kommunalpolitik“ eindeutig die Freien Wähler stünden.
Bei der Abstimmung am Ende der Diskussion waren die Befürworter in der Überzahl (Gegenstimmen: Reinhard Heinrich, Klaus König, Gerhard Bischoff, Albert Schnell, alle CSU). Bürgermeister Heinrich teilte abschließend mit, dass man, abhängig von der jeweiligen Liegenschaft, als Nutzungsentgelt lediglich die faktischen Betriebskosten wie Heizung, Strom, Reinigung in Rechnung stellen werde und erwähnte noch, dass er sich auf künftige Diskussionen freue, was unter den Begriff „Fortbildung“ falle und was nicht.
Vorstandssitzung der Freiwilligen Feuerwehr Reichertshausen am 18.02.2010
Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 04.03.2010:
Überlassung des Feuerwehrgerätehauses Reichertshausen an Dritte für Fortbildungsveranstaltungen
hier: Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 10.02.2010 TOP 19
Wie 1. Bürgermeister Heinrich ausführte, wurde in der letzten Gemeinderatssitzung der mehrheitliche Beschluss gefasst, z. B. den Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Reichertshausen für Seminare von politischen Parteien bzw. Gruppierungen zur Verfügung zu stellen. Von dem diesbezüglichen Beschluss wurde dann die Vorstandschaft der Freiwilligen Feuerwehr Reichertshausen nach der Sitzung informiert.
Dabei wurde deutlich, dass mit den Verantwortlichen, sprich dem Vorstand, über dieses Thema von den Freien Wählern überhaupt nicht gesprochen wurde. Es fand lediglich ein Gespräch von Frau Oberhauser mit dem Kommandanten Herrn Josef Haun jun. statt, bei dem dieser davon ausging, dass es sich nur um eine einmalige kleine Veranstaltung vom Ortsverband Reichertshausen der „Freien Wähler“ handelt. Das jetzige mögliche Ausmaß mit mehreren Veranstaltungen, sei es vom Bildungswerk für Kommunalpolitik Bayern e. V. oder auch den Bildungswerken aller anderen Parteien (z. B. von der Hanns-Seidel- Stiftung“ der CSU, oder der „Friedrich-Ebert-Stiftung“ von der SPD, etc.), war so nicht bekannt. Im Rahmen einer Vorstandssitzung des Feuerwehrvereines Reichertshausen wurde dabei deutlich, dass man dies so nicht wolle. Nach Auffassung der Vorstandschaft hat zum einen die erforderliche Eigennutzung für Schulungen und Fortbildungen der Feuerwehr Vorrang gegenüber Fremdnutzungen. Nachdem dies nicht wenige Termine sind, wird es mit Sicherheit zu Überschneidungen bzw. Terminkollision kommen. Außerdem wurde das Problem gesehen, dass die Räumlichkeiten bei Einsätzen kurzfristig zur Verfügung stehen müssen, zumal das Büro bzw. der Computerraum nur durch den Schulungsraum erreichbar ist. Eine weitere Problemstellung besteht aus Sicht des Feuerwehrvereines darin, dass die vorhandene Küche nur als Teeküche genehmigt ist. Man befürchtet bei einer Bewirtung im Rahmen von externen Veranstaltungen u. a. gaststättenrechtliche Probleme. Hierzu zählt auch, dass es im Obergeschoss nur 1 Herren- und 1 Damentoilette gibt. 3. Bürgermeister Matthias Fuchs, welcher auf der Gemeinderatssitzung am 10.02.2010 nicht anwesend war, führte zu der Thematik aus, dass er den seinerzeit gefassten Gemeinderatsbeschluss selbstverständlich respektiert. Er gab aber zu bedenken, dass der Gemeinderat mit seinem Grundsatzbeschluss ohne Not gemeindliche Liegenschaften für Veranstaltungen von Dritten geöffnet hat. Er wies in diesem Zusammenhang u. a. auf die Schwierigkeiten seiner Wirtekollegen der näheren Umgebung bezüglich der Auslastung/Nutzung ihrer Räumlichkeiten hin. In der Regel haben die Gaststätten, die über einen Saal oder ausreichend große Nebenzimmer verfügen, eine ausreichende Ausstattung mit der erforderlichen Seminartechnik.
Nachdem die Gaststätten derzeit generell erhebliche Probleme mit der erforderlichen Umsatzerwirtschaftung haben, sollten Veranstaltungen von Dritten nicht in gemeindlichen Liegenschaften stattfinden. Aufgrund der berechtigten Einwände der Freiwilligen Feuerwehr vertrat Gemeinderätin Gertrud Oberhauser in der anschließenden Diskussion die Auffassung, den Beschluss von der letzten Sitzung wieder aufzuheben. Ihrer Meinung nach müssen die Belange der Feuerwehr, selbst wenn sich die Räumlichkeiten für die vorgesehenen Veranstaltungen ideal angeboten hätten, respektiert werden und Vorrang haben. Der 1. Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Reichertshausen Herr Thurnhuber teilte zu der genannten Problematik nochmals mit, dass sich die Freiwillige Feuerwehr wirklich Gedanken gemacht und mit der Thematik intensiv auseinandergesetzt hat. Nachdem auch ein Großteil der Ausstattung im Schulungsraum von dem Feuerwehrverein finanziert ist, kam die Vorstandschaft in der Abwägung aller genannten Punkte letztlich zu dem Beschluss, das vereinseigene Equipment nicht für Fortbildungsveranstaltungen von Dritten wie z. B. von den großen politischen Parteien bzw. Gruppierungen zur Verfügung zu stellen. Für die genannten Gründe bat er nochmals um Verständnis. Nach einer weiteren sehr ausführlichen Diskussion beschloss der Gemeinderat schließlich mehrheitlich mit 3 Gegenstimmen, die Meinung des Feuerwehrvereins Reichertshausen zu respektieren bzw. zu akzeptieren und den Grundsatzbeschluss vom 10.02.2010 TOP 19 wieder aufzuheben.
Abstimmungsergebnis: 13 : 3
(Gegenstimmen: Lorenz Dick, Marianne Knoll, Erwin Renauer)
Zeitungsbericht nach der Gemeinderatssitzung vom 04.03.2010:
Leserbrief veröffentlicht am 12.03.2010:
Leserbrief vom 16.03.2010:
Entgegenkommen schlecht gedankt
Zum Leserbrief von Reinhard Ruthemeier unter der Überschrift „Bürgermesiter wollte sich Mehrheitsbeschluss nicht beugen“ (siehe PK-Ausgabe vom 12. März 2010):
„Ich bin als Gastwirt meiner sozialen Verantwortung gegenüber den Vereinen, Verbänden und allen politischen Parteien und Wählergruppierungen der Gemeinde Reichertshausen immer gerecht geworden und dies sogar sehr großzügig. Den Schriftführer der ,Freien Wähler’ darf ich daran erinnern, dass ich auch dieser politischen Gruppierung stets ein großzügiger Gastgeber war.
Hat er zum Beispiel vergessen, dass ich für eine Infoveranstaltung der ,Freien Wähler’ zum Bürgerbegehren gegen das Seniorenzentrum ,Haus Raphael’, den Saal meines Gasthofes, der sehr wohl mit Seminartechnik (Lautsprecheranlage, Leinwand, Flip-Chart, etc.) ausgestattet ist, kostenlos zur Verfügung gestellt habe? Warum behauptet er deshalb ganz dreist, dass diese nicht vorhanden wäre?
Ein Beamer kann bereitgestellt werden, wie Herr Ruthemeier aber selber schreibt, bringen die Referenten diesen in der Regel selber mit. Im Übrigen darf ich Herrn Ruthemeier daran erinnern, dass ich den ,Freien Wählern’ sogar erlaubt habe, die Getränke für die Bewirtung selbst mitzubringen. Wenn das nun der Dank für das Entgegenkommen ist, weiß ich Bescheid, welche Bedeutung Anstand und Ehrlichkeit für die ,Freien Wähler’ haben.
Zum weiteren Vorwurf von Herrn Ruthemeier, ich soll mich aus der ganzen Diskussion heraushalten, darf ich ihm antworten, dass ich das in meiner Eigenschaft als 3. Bürgermeister mit Sicherheit nicht tun werde. Im Gegenteil: sehr klar und deutlich sage ich, dass Seminare von politischen Parteien und Gruppierungen nicht in kommunalen Liegenschaften stattfinden sollen, noch dazu, wenn die örtliche Gastronomie die erforderlichen Räumlichkeiten hierzu anbieten kann. 1. Bürgermeister Reinhard Heinrich hat es in seinerzeitigen Gemeinderatssitzung sehr deutlich gesagt: Wenn die gemeindlichen Liegenschaften freigegeben werden, dann muss dies nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle zugelassen Parteien beziehungsweise Gruppierungen gelten. Dies will ich nicht, denn dann gilt gleiches Recht auch für alle umstrittenen Parteien am rechten beziehungsweise linken Spektrum.
Eine Gaststätte hat dieses Problem nicht: Als Gastwirt kann ich mir nämlich aussuchen, wenn ich als Gast in mein Wirtshaus lasse und wen nicht. Die Bürgerschaft unserer Gemeinde wünscht sich – zuletzt auf der Bürgerversammlung in Paindorf am 12. März 2010 erneut sehr deutlich vorgebracht – dass alle Mitglieder des Gemeinderates an einem Strang ziehen und in Respekt und gegenseitigen Vertrauen zum Wohl unserer Gemeinde zusammenarbeiten.
Das muss auch dann möglich sein, auch wenn man persönlich nicht immer der gleichen Meinung ist. Der Bürger erwartet nämlich, dass objektives Handeln immer vor der subjektiven Meinung Einzelner stehen muss. Wie auf dieser Basis eine Zusammenarbeit mit den ,Freien Wählern“’ möglich sein soll, wenn Herr Ruthemeier als deren Sprachrohr immer wieder solch unsachliche Veröffentlichungen in der Presse und im paf.net vornimmt, ist mir mehr als unklar.
Matthias Fuchs Reichertshausen
Gastwirt und 3. Bürgermeister
Zeitungsartiel PK Nr. 85, Mittwoch, 14. April 2010
Fernsehbeitrag auf INTV am 14. April 2010
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Artikel im Donaukurier vom 14.04.2010
„Verbale Entgleisungen“
Reichertshausen/Pfaffenhofen (mha) Mit größter Gelassenheit sieht Bürgermeister Reinhard Heinrich, Reichertshausen, der Prüfung der gegen ihn eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde durch die Kommunalaufsicht beim Landratsamt entgegen. Dies erklärte er jetzt auf Anfrage des Pfaffenhofener Kurier.
Wie vom PK in seiner gestrigen Ausgabe berichtet, ist der Urheber der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Rathauschef das Reichertshausener FW-Mitglied Reinhard Ruthemeier. Sie steht in Zusammenhang mit den umstrittenen Vorgängen um den Beschluss des Gemeinderates, die Nutzung des Schulungsraums der Feuerwehr für politische Fortbildungsmaßnahmen nicht zu erlauben.
„Die Unterstellungen Ruthemeiers sind nachweislich und objektiv falsch“, reagierte Reinhard Heinrich auf die Vorwürfe. Es sei völlig korrekt gewesen, die Beschwerde Ruthemeiers gegen 3. Bürgermeister Matthias Fuchs im Gemeinderat in die öffentliche Sitzung zu bringen. Andernfalls hätte es sofort wieder geheißen, er wolle etwas unter den Tisch kehren. Im Übrigen könne Ruthemeier nicht selbst sofort an die Öffentlichkeit gehen, wenn er seine Dienstaufsichtsbeschwerde unter anderem damit begründe, dass seine Eingabe öffentlich behandelt wurde – für Heinrich „ein Widerspruch.“
Die Aussage Ruthemeiers, Heinrich habe sich die Zustimmung des Gemeinderates „mit falschen Behauptungen erschlichen“, wertete das Gemeindeoberhaupt als „verbale Entgleisungen“, die er nicht weiter kommentieren wolle. Zum Glück gebe es ja eine neutrale Stelle – die Rechtsaufsicht beim Landratsamt –, die die Angelegenheit jetzt aufklären und klarstellen werde.
Als deren Leiter bestätigte Wilhelm Weich auf Anfrage des PK den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Reinhard Heinrich und einer weiteren Beschwerde gegen 3. Bürgermeister Matthias Fuchs. Man werde diese prüfen und in den nächsten Tagen eine Stellungnahme abgeben.
——– Original-Nachricht von Andreas Thurnhuber ——–
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerden gegen unsere Bürgermeister in Reichertshausen.
Datum: Fri, 16 Apr 2010 09:14:10 +0200
An: Wilhelm.Weich@landratsamt-paf.de
Sehr geehrter Herr Weich,
zur Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerden gegen unsere Bürgermeister möchte ich auf diesem Weg meine Unterstützung anbieten.
Informationen zum Verlauf der Diskussion um die Nutzung des Schulungsraumes im Feuerwehrhaus Reichertshausen, habe ich auf einer Internetseite zusammengestellt.
Diese sind direkt Erreichbar unter https://www.ff-reichertshausen.de/cms/?p=627
In der gestrigen öffentlichen Sitzung war ich als Zuhörer anwesend, und kann Ihnen versichern, dass Herr Heinrich den Gemeinderat in absolut sachlicher Weise in Form einer Tischvorlage über die weitere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sich informiert hat. Der genaue Inhalt des Schreibens ist mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Natürlich wird sich das vermutlich recht bald ändern.
Die Argumentationskette des Herrn Ruthemeier beruht auf seiner eigenen Vermutung, daß Herr Heinrich mich angewiesen hätte, Argumente die gegen die vorangegangene Entscheidung (Beschluß vom 10.02.2010) im Gemeinderat vorzubringen. Obwohl sich das Gremium den Argumenten des gesamten Vereinsvorstandes anschloss, und eine entsprechende Beschlußfassung (am 04.03.2010) erfolgte, wurden diese offensichtlich ausreichenden Argumente gleichzeitig als Scheinargumente abgestempelt.
Eine Diskussion die nur mit dem Zweck angeheizt wird unseren Bürgermeistern zu schaden, möchte ich als 1. Vorsitzender der Feuerwehr Reichertshausen nicht ermöglichen. Herr Ruthemeier kennt dabei auch offensichtlich keine Grenzen der Eskalation seiner selbst erzeugten Probleme.
Deshalb erkläre ich an dieser Stelle: Ich wurde zu keiner Zeit in irgendeiner Weise von einem Bürgermeister angewiesen, Aussagen mit einem vorgegebenen Inhalt zu tätigen.
Die Argumente die ich in der Gemeinderatssitzung am 04.03.2010 vorgebracht habe, wurden in einer Vorstandssitzung am 18.02.2010 erarbeitet und geben damit die Meinung des Feuerwehrvereines wieder. Für den Umstand dass diese Meinung in der weiteren Diskussion als Scheinargumente dargestellt wurden, ist ausschließlich der Beschwerdeführer verantwortlich.
Ich möchte Herrn Ruthemeier keine weitere Diskussionsplattform bei diesem Thema bieten.
Sofern ihrerseits noch weitere Fragen bestehen sollten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Thurnhuber
1. Vorsitzender der Feuerwehr Reichertshausen
(Der Eingang der email wurde noch am selben Tag telefonisch bestätigt.)
Artikel im Donaukurier vom 21.04.2010
Beschwerde zurückgewiesen
Reichertshausen/Pfaffenhofen (mha) Die Dienstaufsichtsbeschwerde, die Reinhard Ruthemeier gegen den Reichertshausener Bürgermeister Reinhard Heinrich eingelegt hatte (Pfaffenhofener Kurier berichtete), ist ins Leere gegangen. Nach ihrer Prüfung sieht die Kommunalaufsicht beim Pfaffenhofener Landratsamt keinerlei Ansatzpunkte, um weiter tätig zu werden.
Wie berichtet, ist Reinhard Ruthemeier (Mitglied der Freien Wähler Reichertshausen) der Urheber der Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie steht in Zusammenhang mit den umstrittenen Vorgängen um den Beschluss des Gemeinderates, die Nutzung des Schulungsraums der Feuerwehr für politische Fortbildungsmaßnahmen nicht zu erlauben. Die Vorwürfe gegen den Rathauschef hatten darin gegipfelt, er habe die Verantwortlichen der Feuerwehr beeinflusst und sich die Zustimmung des Gemeinderates „mit falschen Behauptungen erschlichen“.
Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes freilich bewertet die Begründung für die Dienstaufsichtsbeschwerde in ihrer Stellungnahme nur als „Behauptungen, Vermutungen, persönliche Wertungen, Anschuldigungen und sogar Unterstellungen“, die nicht bewiesen sind. „Konkrete Rechtsverstöße“, so Moritz von Gustedt, Jurist am Landratsamt, seien nicht angeführt „und im Übrigen auch nicht ersichtlich“. Deshalb seine abschließende Beurteilung: „Wir verzichten daher darauf, die Angelegenheit weiter zu verfolgen.“ Auch die gleichzeitige Beschwerde Ruthemeiers gegen 3. Bürgermeister Matthias Fuchs wird von der Kommunalaufsicht zurückgewiesen. Die vom Beschwerdeführer gerügten Äußerungen von Fuchs in einem Leserbrief sind laut Jurist von Gustedt „der Privatsphäre“ zuzurechnen, Weder dem Bürgermeister noch dem Gemeinderat und auch nicht der Rechtsaufsicht stehe es aber zu, ihn „in der Ausübung seines garantierten Grundrechts einzuschränken“.
Es wurden noch weitere Artikel zur Schulungsraum-Diskussion dann auf fw-reichertshausen.de veröffentlicht. Da wir als Feuerwehr aber nicht mehr direkt betroffen waren, sind diese Beiträge hier nur noch der Vollständigkeit halber verlinkt.
Weitere Informationsquellen:
Information des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vereinsrecht:
Steuertipps für Vereine – (PDF-Dokument)