Landrat Martin Wolf und sein Stellvertreter Anton Westner, der das Programm federführend leitet, äußerten sich am Wochenende nach kritischen Stimmen zum Sofortgeld. „Bisher hieß es nach jeder Katastrophe, wir helfen schnell und unbürokratisch. Und dann war es doch wieder langsam und bürokratisch. Es war Zeit für eine neue Form der Katastrophenhilfe“, so Martin Wolf.
Bei Hochwasserschäden mussten früher zuerst alle Rechnungen vorgelegt werden und vorhandenes Vermögen und Guthaben wurden überprüft. Am Ende blieb dann oft von einer finanziellen Hilfe nicht mehr viel übrig. „Jetzt geht es Schlag auf Schlag. Der Schaden wird plausibel belegt und schon wird ausgezahlt“, erinnert sich der Landrat. Im Landkreis hat das Programm genau einen Tag Vorbereitungszeit gebraucht. Am Mittwoch habe das Kabinett in München beschlossen, am Donnerstag wurde die Hilfe im Landkreis strukturiert und am Freitag früh wurde bei den Gemeindeverwaltungen ausgezahlt oder überwiesen.
„Ich bedanke mich bei den Bürgermeistern für die solidarische Umsetzung“, betonte Martin Wolf. „Ich bin überzeugt, dieses Programm ist wegweisend für künftige Programme im Land und im Bund, unabhängig von Wahlkampfzeiten“, so Wolf. Das Sofortgeld sei im Übrigen nicht in der Staatskanzlei, sondern vor Ort in Passau gemeinsam mit Betroffenen entwickelt worden. Das habe ihm Ministerpräsident Seehofer am Freitagabend in Pfaffenhofen berichtet.
Neu sei auch, dass das Sofortgeld von der grundsätzlichen Ehrlichkeit der Antragsteller ausgehe. „Wer im Wasser gestanden hat und wem geholfen wurde, dem unterstellen wir eine ehrliche Schadensmeldung“, so der Stellvertreter des Landrats Anton Westner.
Es werden später lediglich Stichproben vorgenommen. „Wir haben bisher keine Hinweise, dass bei den Anträgen etwas nicht stimmen könnte“, so Westner. Bis zum Wochenende wurden rund 70 Anträge auf Sofortgeld mit einer Auszahlungssumme von ca. 110.000 Euro gestellt.
12.06.2013: Wie die Regierung von Oberbayern heute aktuell mitteilt wurde das Volumen beim Sofortgeld durch das Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen erweitert:
Neben Hausrat und Betriebsvermögen werden jetzt auch Gebäudeschäden in die Hilfe einbezogen. Hochwassergeschädigte können demnach bei den Gemeindeverwaltungen das Sofortgeld auch für Gebäudeschäden (Wände, Fußboden, Estrich etc.) beantragen.
Infoblatt zum Sofortgeld
Antrag Gewerbe / Landwirtschaft
Antrag Privat / Vereine
Zu den Seiten des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm.
Informationen der Bayerischen Staatsregierung zur Elementarversicherung.