Jedes Jahr verunglücken bundesweit über 500 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Allein in Bayern starben im Jahr 2010 bei rund 4.000 Wohnungsbränden 48 Menschen. Die Mehrheit dieser Brandtoten stirbt an einer Rauchvergiftung, zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein!
Deshalb haben bereits 10 Bundesländer eine Rauchmelderpflicht eingeführt, zum 01.01.2013 tritt das Gesetz nun auch in Bayern in Kraft.
Durch die Änderung der Bayerischen Bauordnung (Artikel 46, Absatz 4) müssen somit in neu errichteten Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend nachzurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Wer jetzt schon vorsorgen möchte, dem empfehlen wir beim Kauf von Rauchmeldern darauf zu achten, dass diese auch mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer sowie der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Das CE-Zeichen alleine ist jedoch noch kein Qualitätsmerkmal, es bedeutet lediglich, dass das Gerät mit den europäischen Normen übereinstimmt. Wer ein qualitativ hochwertiges Produkt erwerben möchte, sollte deshalb auf das Kennzeichen „Q“ in Verbindung mit einer Zertifizierung von Prüfinstituten wie VdS (Verband der Sachversicherer) oder Kriwan achten.
Um den jährlichen Batterieaustausch zu vermeiden, empfehlen wir zudem Geräte, die über eine Batterie mit einer Lebensdauer von 10 Jahren verfügen.
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