Regelmäßige Schulung zum Kompetenzerhalt der Atemschutzgeräteträger

Bei Gebäudebränden, insbesondere solchen bei denen sich noch Personen im diesen befinden, tragen Atemschutzgeräteträger die Hauptlast zum Erreichen des Einsatzziels, der Personenrettung und der Brandbekämpfung. Speziell im Innenangriff sind sie hierbei einem nicht unerheblichen persönlichem Risiko ausgesetzt.

Um den sich daraus ergebenden Ansprüchen gerecht zu werden, müssen die Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllen, um in den Einsatz gehen zu können.

Ihre körperliche und gesundheitliche Eignung wird erstmalig und danach regelmäßig ärztlich überprüft.  Danach ist eine Ausbildung nötig, die in unserem Fall durch die Kreisausbildungsstelle angeboten wird. Jährlich muss zum einem eine „Belastungsübung“, bei der der Atemschutzgeräteträger seine körperliche und mentale Leistungsfähigkeit unter Beweis stellt , abgeleistet werden. Weiterhin werden in einer theoretischen Schulung die Grundsätze des Atemschutzeinsatzes vertieft und wiederholt. Hier wird in erster Linie auf Themen aus dem Umfeld der Sicherheit und des Verhaltens im Falle einen Not- oder Unfalls  eingegangen. Diese Schulung fand für das Jahr 2026 bei uns am 27. Oktober statt.

Darüber hinaus muss jeder unserer Atemschutzgeräteträger mindestens eine Einsatzübung unter realitätsnahen Bedingungen im Innenangriff durchführen. Diese bieten wir im regelmäßigen Übungsbetrieb an. Dabei wird auch die Zusammenarbeit in verschiedenen taktischen Einheiten geübt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit zu speziellen Lehrgängen beispielsweise  in Brandhäusern oder holz- bzw. gasbefeuerten Containern.

Mit diesem breiten Spektrum an Aus- und Fortbildungen sind unsere Atemschutzgeräteträger bestmöglich auf ihre Einsätze vorbereitet.